Wertermittlung

Wertermittlungen werden benötigt bei Verkauf, Scheidung, Vermögensteilung, Erbangelegenheiten oder Besteuerung durch das Finanzamt.


Kurzgutachten

Wenn Sie wissen möchten, welchen Preis Sie bei einem Verkauf erzielen können oder welcher Kaufpreis angemessen ist, reicht ein Kurzgutachten sicherlich aus. Bei der Objektbegehung werden die wesentlichsten Merkmale des Grundstücks und der Bebauung dokumentiert und Bauschäden erfasst.

Ein Kurzgutachten hat keine rechtliche Relevanz. Es kann als Argumentationsgrundlage gegenüber Kaufinteressenten dienen und wird auf gleicher Basis wie ein Markt- oder Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der Ausarbeitung deutlich geringer ist. Für wertbeeinflussende Rechte und Belastungen sowie den Erschliessungszustand (Denkmalschutz, Baulasten, Altlasten, Bodentragfähigkeit, Grundwassersituation, Erschließungskosten, Wohnrecht, Niessbrauch, usw.) werden Annahmen getroffen oder bleiben unberücksichtigt.


Marktwert- oder Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch

Ein qualifiziertes Markt- oder Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist viel umfangreicher als ein Kurzgutachten. Es ist dann empfehlenswert, wenn eine rechtliche Auseinandersetzung zu erwarten ist. Auch für Angelegenheiten mit dem Finanzamt bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten ist ein Marktwertgutachten notwendig. In diesem Gutachten werden in der Regel mindestens zwei Wertermittlungsverfahren angewandt. Das erste Verfahren ist das tragende und das zweite dient zur Plausibilierung des ermittelten Marktwertes.

 
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